– Sie können sechs Monate vor erreichen des Mindestalters (17J.) mit der Führerscheinausbildung beginnen, da Sie erst dann den Führerschein bei der zuständigen Behörde beantragen können. Es ist empfehlenswert den Antrag gleich zu Beginn der Ausbildung zu stellen, da die Bearbeitung im Regelfall ca. 6-8 Wochen in Anspruch nimmt.
– Zunächst einmal sollten Sie für die Anmeldung mit einem Personalausweis erscheinen, damit wir Ihre Personalien aufnehmen und die benötigten Formulare ausfüllen können. Ein Erziehungsberechtigter ist nicht zwingend erforderlich. Die Unterschrift für den Ausbildungsvertrag kann auch nachgereicht werden, dazu geben wir Ihnen den Vertrag einfach mit nach Hause.
– Personalausweis oder Reisepass
– Antrag mit Fahrschulstempel
– Sehtest oder augenärztliches Zeugnis
– Bescheinigung über Erste-Hilfe-Kurs
– Ein biometrisches Lichtbild
– Im Normalfall 3-5 Monate. Zeitentscheidend ist aber jeder selbst. Wenn Theorie und Praxis innerhalb der Sollstunden absolviert werden und die Prüfungen erfolgreich abgeschlossen, sind 4 Monate realistisch.
– Durch die Phase des begleiteten Fahrens sollten Fahranfänger die Möglichkeit erhalten, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor Sie alleine fahren dürfen. Ziel dieser Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
– min. 30 Jahre alt
– min. 5 Jahre oder länger in Besitz einer Fahrerlaubnis
– max.1 Punkt in Flensburg
Die Theorieprüfung darf abgelegt werden, wenn
– die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden (14x) in der Fahrschule besucht werden
– der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler die benötigten Kenntnisse besitzt
– der Fahrlehrer eine Ausbildungsbescheinigung für die Theoriestunden ausgestellt hat
– der amtliche Prüfauftrag für den Fahrschüler bei der Prüfstelle TÜV eingetroffen ist.
– Nachdem du deine Theorieprüfung bestanden und dein Fahrlehrer dich für die praktische Prüfung vorbereitet hat, wird dir dein Fahrlehrer mitteilen, wann die Prüfung stattfinden wird.
– Bestehst du eine Prüfung nicht, kannst du diese nach min. 14 tagen wiederholen. Du musst die Prüfung dann noch einmal bezahlen.
– Dein Prüfauftrag ist 1 Jahr ab der Genehmigung gültig. Bestehst du die Theorieprüfung innerhalb dieses Jahres nicht, musst du erst einen neuen Führerscheinantrag bei der zuständigen Behörde stellen.
– Ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung verlängert sich dein Prüfauftrag nochmals um 1 Jahr. Du musst dann innerhalb dieses Jahres die praktische Prüfung bestehen.
– Wenn du dich nicht ausweisen kannst
– Wenn keine Ausbildungsbescheinigung vorliegt sowie dein Prüfauftrag
– Bei Betrug
– Wenn die Behörde deinen Antrag zurückzieht z.B. wegen einer Schwarzfahrt etc.
– Sonderfahrstunden sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese werden nach der Grundausbildung durchgeführt. Unter der Grundausbildung verstehen wir die Fahrstunden in der Stadt.
Die Sonderfahrstunden beinhalten
5x Überlandfahrten 4xAutobahnfahrten 3x Nachtfahrten